Was zu tun ist

Mittelpunkt und spirituelle Quelle der Kirchenmusik ist der Gottesdienst. Er stellt eine ständige, vielseitige Gestaltungsaufgabe dar, oft unter Mitwirkung von kirchenmusikalischen Gruppen, deren Leitung den Kirchenmusikern und Kirchenmusikerinnen anvertraut ist.

  • Zu den Gottesdiensten gehören: die Sonntagsgottesdienste, Gottesdienste an sonstigen Feiertagen und unter der Woche, Taufen, Trauungen, Bestattungen. Das Orgelspiel hat dabei eine zentrale Stellung inne.
  • Die Mitwirkung und Leitung bestimmter kirchenmusikalischer Gruppen ist von den örtlichen Bedingungen, der Stellenentwicklung und von dienstlichen Vereinbarungen abhängig. Beispiele: Kinderchor, Jugendchor, Erwachsenenchor, Posaunenchor, Band, Kammerorchester, sonstige Instrumentalkreise. Der „Brückenschlag“ zwischen Glauben und Kultur ist geschichtlich gewachsen und dürfte auch in Zukunft wichtig sein. Dazu gehört die regelmäßige Durchführung von kirchenmusikalischen Veranstaltungen:
  • z.B. Motetten- und Oratorienaufführungen, Konzerte mit vokal-instrumentalen Besetzungen, Kindermusicals, offenes Singen, Orgelmusiken u.v.m. in verschiedenen Formen und Stilen.

Für das gottesdienstliche Musizieren, für musikalische Leitungsaufgaben und die Durchführung kirchenmusikalischer Veranstaltungen sind vielseitige Kenntnisse erforderlich. Zudem sind kommunikative, pädagogische und organisatorische Fähigkeiten für das Gelingen kirchenmusikalischer Arbeit mit entscheidend.
 
An Kirchen, die „für die Pflege der Kirchenmusik besonders wichtig“ sind, gibt es hauptamtliche Stellen. Sie befinden sich in großen Kirchengemeinden, an Dekanats- und Mittelpunktskirchen. Gut 120 solcher Stellen gibt es in Bayern, bundesweit sind es mehr als 2000. „Pflege der Kirchenmusik“ bedeutet hier die Darstellung kirchenmusikalischer Werke aus Geschichte und Gegenwart, verbunden mit kirchenmusikpädagogischer Bildungsarbeit. Diese Stellen werden mit akademisch ausgebildeten Kirchenmusikern und Kirchenmusikerinnen besetzt.