Anstellung und Aufstiegsmöglichkeiten

Anstellung

Die Besetzung einer Kirchenmusikstelle erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung, durch Bewerbung, enge Wahl und persönliche, musikalische Vorstellung. Die Entscheidung trifft ein Wahlausschuss des Anstellungsträgers. Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen werden meist als Angestellte beschäftigt und nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) vergütet.

Aufstiegsmöglichkeiten

Eine eigentliche „Laufbahn“ bietet der Kirchenmusik-Beruf nicht. Wer sich verbessern will, muß sich für eine andere Stelle bewerben. Wenigstens zwei Stellenwechsel im Laufe des Berufslebens sind zu empfehlen.
Der Titel „Kirchenmusikdirektor/in“ wird in Deutschland entweder in Verbindung mit einer Stelle oder ad personam (in Bayern) aufgrund besonderer Leistungen, verliehen.
Die Stelle eines Landeskirchenmusikdirektors bzw. einer Landeskirchenmusikdirektorin ist eine Kirchenmusikstelle spezieller Art, hauptsächlich mit Fachaufsichts- und Beratungsfunktionen.