Anstellung, Aufstiegsmöglichkeiten
Anstellung Die Besetzung einer Kirchenmusikstelle erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung, durch Bewerbung, enge Wahl und persönliche, musikalische Vorstellung. Die Entscheidung trifft ein Wahlausschuss des Anstellungsträgers. Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen werden meist als Angestellte beschäftigt und nach BAT oder einer vergleichbaren Regelung vergütet. Derzeit wird der BAT in den Tarifvertrag der Länder (TVL) umgerechnet. Eine endgültige Eingruppierung der bayerischen Kirchenmusik-Stellen befindet sich in Vorbereitung.
Aufstiegsmöglichkeiten Eine eigentliche „Laufbahn“bietet der Kirchenmusik-Beruf nicht. Wer sich verbessern will, muß sich für eine andere Stelle bewerben. Wenigstens zwei Stellenwechsel im Laufe des Berufslebens sind zu empfehlen. Der Titel „Kirchenmusikdirektor/in“ wird in Deutschland entweder in Verbindung mit einer Stelle oder ad personam, (in Bayern) aufgrund bestimmter Leistungen, verliehen. Die Stelle eines Landeskirchenmusikdirektors ist eine Kirchenmusikstelle anderer Art, hauptsächlich mit Fachaufsichts- und Beratungsfunktionen.
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